Re: Braucht man Standlicht für TÜV?
Mich würde mal interessieren ob das EU-Recht ist. Ich hatte hier in Österreich nämlich die größten Probleme eine VX800 ohne Standlicht anzumelden. Ich musste das nachrüsten. Es handelte sich dabei um ein deutsches Modell, welches werksmäßig ohne Standlicht ausgeliefert wurde und in Deutschland auch so zugelassen war. Der Prüfer (ÖAMTC) wergewisserte sich auf meine Bitte hin nochmals beim Verkehrsministerium/Zulassungsbehörde - aber keine Change! Alle Krafträder mit einem höheren Eigengewicht als 99kg müssen bei uns ausnahmslos ein Standlicht haben (so die Auskunft des Prüfers im Jahr 2005........). Ich finde diese Unterschiede innerhalb der EU doch merkwürdig - ist zwar nur eine Kleinigkeit, aber wo es Kleinigkeiten gibt, gibt es warscheinlich auch noch ganz andere Sachen........
Interessant auch die Straflage: Wenn mein Standlicht kaputt wird bin ich hier straffällig (und u.U. auch sogar in Deutschland), wärend ein deutsches Motorrad das nicht mal hat und straffrei ausgeht....
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