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Zitat von pennywize
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Zitat von pagix
Nur ob man damit TÜV kriegt ist die zweite Frage.
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Kannst ja versuchen pe Einzelabnahme eintragen zu lassen
Da Du für die CBR-Anlage sicher kein Tüvgutachten für die GS bekommst.
Ansonsten is nichts mit TÜV , da Veränderungen an der Fußrastenanlage Eintragungspflichtig sind.
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Da die Anlage von der CBR ja ne Zulassung hat ist es, wenn ich die Aussagen zum Eintragen von Sonderwünschen meines Lieblings-TÜV-Prüfers richtig interpretiere kein Problem selbige einzutragen.. Aber sicherheitshalber vorher nochmal nett nachfragen..
- Alex