Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.03.2004, 11:29:27   #4
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von pennywize
Zitat:
Zitat von pagix
Nur ob man damit TÜV kriegt ist die zweite Frage.
Kannst ja versuchen pe Einzelabnahme eintragen zu lassen
Da Du für die CBR-Anlage sicher kein Tüvgutachten für die GS bekommst.

Ansonsten is nichts mit TÜV , da Veränderungen an der Fußrastenanlage Eintragungspflichtig sind.
Da die Anlage von der CBR ja ne Zulassung hat ist es, wenn ich die Aussagen zum Eintragen von Sonderwünschen meines Lieblings-TÜV-Prüfers richtig interpretiere kein Problem selbige einzutragen.. Aber sicherheitshalber vorher nochmal nett nachfragen..

- Alex