So habe eine genaue Antwort auf meine Frage .......... nur mal so ..... falls es noch jemanden interesiert.............
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die zur Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde.
Die Deutsche Fahrerlaubnis berechtigt auch im Ausland immer nur zum Führen von denjenigen Kfz, die auch im Inland geführt werden dürfen. Selbst wenn es in den NL bzw. in Belgien keine Leistungsbeschränkung gäbe, dürfte Ihre Tochter ein Krad von mehr als 25 kW im Ausland nicht führen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Miller
ADAC Juristische Zentrale
Verkehrsrecht