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Zitat von ohm55
Laut eu-recht (meine ich) muss der Händler Dir 24 Monate Garantie auf die gebaruchten und neuen Fahrzeuge geben die er verkauft. Manche Händler triksen allerdings mit "Verkauf im Kundenauftrag" bin mir nicht ganz sicher wie das dann ist. glaube in diesem Fall muss der Händler keine Garantie geben.
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Stimmt nicht ganz; der Händler kann die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen auf 12 Monate beschränken (die sind allerdings verpflichtend). Bei Verkauf im Kundenauftrag dürfte es tatsächlich keine Gewährleistungspflicht des Händlers geben, da er ja nur den Verkauf von privat zu privat vermittelt. Und von privat kann jede Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden.