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Alt 05.05.2009, 22:53:09   #4
Saugwurmmensch
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Standard Re: Doppelte TÜV Gebühren bei mehr als 23 Monate Stillstand

Wenn die Maschine zwischendrin offiziell stillgelegt war, ist nur eine Abnahme fällig.
Die Vollabnahme musste man bis vor wenigen Jahren noch nach 24 Monaten Stillegung machen, mittlerweile sind das 6 Jahre.

Hatte dieses Thema mal mit meinem Graukittel besprochen. Wenn die Maschine nicht abgemeldet war, kann der ganze Rückdatierungsquatsch mehr Geld kosten.
Der günstigste Weg (sofern die Kiste nicht abgemeldet ist/war) ist, sie beim Straßenverkehrsamt stillzulegen (ca 11€), dann normal die HU zu machen und wieder zuzulassen (einmalige, normale HU bei <6 Jahren Stilllegung).
Ich glaub so war das.
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