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Alt 24.05.2009, 10:05:21   #6
verbali
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Standard Re: Explosionszeichnung Bremssattel vorne (Bremse fest die xte)

Zitat:
Zitat von Mable
..
p.S.: Laut TÜV (und den TÜV-Berichten der Vorbesitzerin) brauchts keine AU. Hier zählt wohl Ausnahmsweise nicht die Erstzulassung. Aber das werde ich ja bald sehen (TÜV wird im Juli fällig...)
Nein, deine GS muss die AU machen.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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