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Alt 21.06.2009, 14:36:56   #16
Saugwurmmensch
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Standard Re: blinkerabstand zum hauptscheinwerfer

Fahr zum TÜV und lass dir die Beleuchtungseinrichtung auf EG-Recht umtragen.
Dann darfst du die kleinen Abstände fahren und niemand kann dir deswegen mehr Ärger machen.

EG-Recht ist ja keine deutsche Erfindung
Dr Rest der Europäischen Gemeinschaft hat eben kleinere Abstänge und im Rahmen der Homogenisierung wird das übernommen.
das finde ich gut so und hoffe, dass es mit Kennzeichengrößen bald ähnlich sein wird.
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