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Alt 29.03.2004, 02:03:40   #15
~Idefix~
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Zitat:
Zitat von Suzidriver
Zitat:
Zitat von Jim Knopf
und selbst dann müssen Sie Dir nachweisen können, dass Du so schnell gefahren bist. Und das können Sie nicht, da sie keinen genauen Wert haben.
Meinst du nicht, das es als beweis reicht, wenn min. 2 Polizisten gesehen haben, das du deutlich zu schnell gefahren bist?!
Hier in Deutschland ist damit nichts zu machen. Selbst wenn Sie 100% sicher sind, dass Du zu schnell warst. Keiner kann sagen, ob 5, 10, 20 oder 50 km/h zu schnell. Wie will man da 'ne Strafe festlegen? Alles andere als ein genauer Wert lässt zwangsläufig einen Zweifel am Tatbestand zu und es gilt:
"In dubio pro reo."

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