Zitat:
Zitat von Hansafan1985
Soweit ich weiß regelt die StVO den öffentlichen Verkehr. Privates Grundstück zählt da eher nicht dazu. Berndy, was sagst du?
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Die StVO endet am umfriedeten Privatgrundstück.
Allerdings gibts dann noch die Landesimmissionsschutzgesetze und das Bundesimmissionsschutzgesetz, die Lärmschutzverordnung, das Sonn- und Feiertagsgesetz worunter man fast alles bei Bedarf subsumieren kann.
z.B.
http://www.berlin.de/sen/umwelt/cgi-.../limschg.shtml
Dann im § 1 Abs. 2 lesen: Anlagen (...) sind auch Fahrzeuge...
Dann im § 2 Abs. 3
Dann § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 lesen! Bis 50000 € Geldbuße sind möglich.