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Alt 02.10.2009, 13:51:33   #31
berndy
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Zitat:
Zitat von Hansafan1985 Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß regelt die StVO den öffentlichen Verkehr. Privates Grundstück zählt da eher nicht dazu. Berndy, was sagst du?
Die StVO endet am umfriedeten Privatgrundstück.

Allerdings gibts dann noch die Landesimmissionsschutzgesetze und das Bundesimmissionsschutzgesetz, die Lärmschutzverordnung, das Sonn- und Feiertagsgesetz worunter man fast alles bei Bedarf subsumieren kann.

z.B.
http://www.berlin.de/sen/umwelt/cgi-.../limschg.shtml

Dann im § 1 Abs. 2 lesen: Anlagen (...) sind auch Fahrzeuge...

Dann im § 2 Abs. 3

Dann § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 lesen! Bis 50000 € Geldbuße sind möglich.

Geändert von berndy (02.10.2009 um 14:26:52 Uhr)
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