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Alt 08.12.2009, 13:08:49   #79
AmigaHarry
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Solltest du die Maschine mit dem Defekt verkaufen und dem Käufer dann was passieren, bist du voll haftbar - das ist dir wohl hoffentlich klar! Rechtlich gesehen dürftest du die GS nur als nicht fahrtauglich mit schwerem elektr. Mangel verkaufen - damit hat sie nur mehr Schrottwert.....!
Diesen Fall haben wir bei einer GS450 schon gehabt: Dem Käufer hat die Mühle wärend der Fahrt zu brennen begonnen. Dem Verkäufer konnte der Sachverständige die Kenntnis vom Mangel schon vor dem Verkauf nachweisen. Fazit: 2 Schwerverletzte und eine gewaltige Strafe für den Vorbesitzer!
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