Ich denke, diese Frage kann dir nur deine Zulassungsstelle abschließend beantworten.
Normalerweise müsste die Änderung bei der TÜV-Abnahme in den Fahrzeugbrief eingetragen und später in den Schein übernommen worden sein.
Ich würde es verstehen, wenns im Brief aber nicht im Schein stünde.
Naja, aber Fehler werden überall gemacht.
Deshalb, frag am Besten mal bei der Zulassungsstelle.
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