Betrug nach § 263 StGB wäre es nicht.
Bei einem Betrug muss schon etwas anderes hinzukommen.
Ganz grob: Man muss bei einem anderen einen Irrtum erregen oder unterhalten, so dass es zu einer Vermögensverfügung an einen selber oder einen dritten kommt. Das Ganze muss dann auch noch zu einem Schaden bei einem anderen führen und rechtswidrig sein.
Bei deinem Problem handelt es sich nur um einen "Formalverstoß". Die Angaben im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung müssen den tatsächlichen Gegebenheiten an deinem Fahrzeug entsprechen, nur dann ist dein Fahrzeug auch vorschriftsmäßiig, weils eben so in der Vorschrift steht. Früher war dann gleich die Betriebserlaubnis erloschen.
Die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug beinhaltet eben genau den Zustand, wie er im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.
Was deine Versicherung dazu sagt, weiß ich nicht, musst du dort nachfragen.
Streng genommen nimmst du ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug in Gebrauch, was unter eine Obliegenheitsverletzung in deinem Versicherungsvertrag fällt. Die ganzen Obliegenheiten stehen in dem Kleingedruckten, das nie jemand ließt.
Wenn es auffällt:
Bei Obliegenheitsverletzungen kann die Versicherung Regress von dir fordern, wenn du selbst einen Unfall verursacht hast. Bei einem nicht verschuldeten Unfall versuchen die gegenerischen Versicherungen oft (manchmal auch mit Erfolg) unter dem Hinweis auf die Unvorschriftsmäßigkeit deines Fahrzeugs, Geld zu sparen. Die überweisen dann eben nur einen Teil. Um den Rest zu bekommen, muss man dann klagen, was Neven, Zeit und Geld kostet.
Zumindest die Haftpflichtversicherung verliert man nicht. Die muss in jedem Fall dem unschuldigen Unfallgegner den Schaden ersetzen. Deine Versicherung könnte dich aber bis zu einer gewissen Obergrenze (ich meine 5000 €) in Regress nehmen, es also von dir zurückfordern.
Bei der Kasko-Versicherung sieht es wieder anders aus. Unter gewissen Umständen bekommt man dann kein Geld.
Aber, wie gesagt, das kann dir nur deine Versicherung sicher beantworten. Du bist Vertragspartner deiner Versicherung. Und das ganze richtet sich nach den abgeschlossenen Verträgen.
Dabei geht es weniger darum, ob dein Fahrzeug gefährlich war oder die Veränderungen nicht zulässig waren, sondern darum, dass du gegen bestimmte Vertragsbedingungen verstoßen hast.
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