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Alt 07.01.2010, 16:01:20   #4
verbali
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klar.

sind beides 20mm, allerdings passt das hinten nur mit einem 20er Nummernschild, und es ist nicht zulässig da die Betriebserlaubnis der GS 500 nach den Richtlinien der STVO erlassen wurde. Von daher gelten auch deren regeln, und nicht die der EG Zulassung. nach STVO müssen die Hinteren mindestens 240mm auseinander sein, und die Vorderen mindestens 10 cm vom Hauptscheinwerfer entfernt sein.

Es sei denn man lässt seine komplette Beleuchtungsanlage auf die EG Richtlinie umtragen.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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