nö, groß nicht. je nachdem ob du die Abreißschrauben vom Schloß selber rausbekommst oder nicht. Entweder nur das Schloß selber oder eben mit der oberen Gabelbrücke zusammen.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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