klar, wenn eine ABE dabei ist.
Oder wenn ein TüV Gutachten dabei ist, dann musst du sie halt eintragen lassen.
das mit den 5mm würde ich aber erst einmal nicht glauben, denn das wäre Neumaß.
Ach, und das das eine Graugußbremsscheibe ist weisst du?
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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