Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Also schreib den Verkäufer an. Vielleicht hast du ja Glück, und er nimmt das Geld zurück und du bleibst maximal auf den Versandkosten sitzen.
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Da stimme ich zu, versuchen kann er es. Aber einen Anspruch auf Rückabwicklung (Rücktritt) sehe ich realistischerweise nicht, selbst wenn das Teil mangelhaft ist, einen arglistig verschwiegenen Mangel wird man nicht nachweisen können.
Ich finde übrigens deinen letzten Beitrag sehr gelungen. So hätte ihm eigentlich sein Vater o.ä. ins Gewissen reden müssen. Vielleicht hat der das ja auch. Wenn das aber schon nix bringt, ist das über solch eine Plattform hier erst recht aussichtslos.