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Alt 12.03.2010, 13:53:21   #101
Luftwiderstand
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Komme gerade vom TÜV Sachverständigen :

Folgendes :

JA, es ist Zulässig und je nach Fahrzeugtyp Eintragungsfrei zb bei der BMW R1200 GS / Adventure, weil der Dirtcatcher dort bestandteil des FZGs ist eine E Nr besitzt und die Passende aufnahme dafür hat. In meinem Fall werde ich es im zuge einer Einzelabnahme eintragen lassen müssen, ob eigenbau oder Zubehör , werde jetzt erst mal den Markt nach Dirtcatchern durchforsten und später entscheiden.

Dabei ist nur zu beachten das :

- das Kennzeichen nicht weniger als 200mm abstand zum Boden haben darf .
- den 30° Winkel entgegen Fahrtrichtung nicht überschreitet.
- das Kennzeichen selbst nicht als Spritzschutz fungiert.

harharhar. Nochmals Danke für die super Idee Saugwurmmensch, wenn ich dann noch so ein Schmales Kennzeichen wie Verbali bekomme wird das sogar richtig Gut aussehen.

Geändert von Luftwiderstand (16.03.2010 um 16:18:31 Uhr)
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