So?
Wer denn?
Man kann einiges so oder so handhaben.
Normalerweise sind aber durch den BKat (Bußgeldkatalog) des BMVBS bzw. des KBA die Grenzen eng gesteckt.
Eigentlich führen Veränderungen an der Auspuffanlage zum Erlöschen der Betriebserlaubnis weil sich das Abgas- oder Geräuschverhalten ändert.
Das steht so im § 19 StVZO drin.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php
Glück gehabt.
Update:
Wen es näher interessiert:
http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=54783
Seit der Einführung der FzV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) gibt es auch unter den Rechtsanwendern (Polizei, Bußgeldstellen, Rechtsanwälten und Gerichten) teilweise unterschiedliche Auffassungen.
Ich halte mich zwangsläufig an die Auffassung meines Dienstherrn der darin immer noch einen Verstoß gegen § 3 FzV sieht, was 50 € Geldbuße + Verwaltungskosten und 3 Punkte vorsieht. Besitzer einer Fahrerlaubnis auf Probe spielen mit einer Nachschulung. Es könnte also durchaus teuer werden.
In anderen Bundesländern kann es anders gehandhabt werden.