Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 25.03.2010, 09:39:06   #7
berndy
Super-Moderator
 
Benutzerbild von berndy
 
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.720
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
Standard

So?

Wer denn?

Man kann einiges so oder so handhaben.

Normalerweise sind aber durch den BKat (Bußgeldkatalog) des BMVBS bzw. des KBA die Grenzen eng gesteckt.

Eigentlich führen Veränderungen an der Auspuffanlage zum Erlöschen der Betriebserlaubnis weil sich das Abgas- oder Geräuschverhalten ändert.

Das steht so im § 19 StVZO drin. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

Glück gehabt.

Update:

Wen es näher interessiert: http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=54783

Seit der Einführung der FzV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) gibt es auch unter den Rechtsanwendern (Polizei, Bußgeldstellen, Rechtsanwälten und Gerichten) teilweise unterschiedliche Auffassungen.

Ich halte mich zwangsläufig an die Auffassung meines Dienstherrn der darin immer noch einen Verstoß gegen § 3 FzV sieht, was 50 € Geldbuße + Verwaltungskosten und 3 Punkte vorsieht. Besitzer einer Fahrerlaubnis auf Probe spielen mit einer Nachschulung. Es könnte also durchaus teuer werden.

In anderen Bundesländern kann es anders gehandhabt werden.

Geändert von berndy (29.03.2010 um 09:01:57 Uhr) Grund: Update
berndy ist offline   Mit Zitat antworten