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Alt 30.03.2010, 08:56:00   #14
Rocky
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Zitat von berndy Beitrag anzeigen
Die Ordnungswidrigkeit wurde ja verfolgt. 20 € Verwarngeld.

Im Übrigen gilt das Opportunitätsprinzip bei Ordnungswidrigkeiten.

Das Ob und Wie des Einschreitens ist in diesem Fall nicht festgelegt. Die Behörde, der Beamte hat daher einen Ermessensspielraum.
Das ist auch gut so

Für den obigen Fall bedeutet dies , daß man mit dem Verwarngeld wohl am unteren Ende des Ermessensspielraums lag



Auf der Mopedmesse in Karlsruhe hat mir ein Verkäufer eines renomierten Ducati Händlers (ehemals Importeur) übrigens erklärt , daß man bei Verwendung eines nicht zugelassennen Auspuffs , neuerdings nur noch ein Knöllchen zu erwarten hat

geglaubt hab ich ihm zwar nicht , aber Fakt ist , das es dieses "Gerücht" gibt und die Zubehöranlagen ( aus dem Ducati Katalog ) mit solchen Argumenten verkauft werden
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