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Zitat von berndy
Die Ordnungswidrigkeit wurde ja verfolgt. 20 € Verwarngeld.
Im Übrigen gilt das Opportunitätsprinzip bei Ordnungswidrigkeiten.
Das Ob und Wie des Einschreitens ist in diesem Fall nicht festgelegt. Die Behörde, der Beamte hat daher einen Ermessensspielraum.
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Das ist auch gut so
Für den obigen Fall bedeutet dies , daß man mit dem Verwarngeld wohl am unteren Ende des Ermessensspielraums lag
Auf der Mopedmesse in Karlsruhe hat mir ein Verkäufer eines renomierten Ducati Händlers (ehemals Importeur) übrigens erklärt , daß man bei Verwendung eines nicht zugelassennen Auspuffs , neuerdings nur noch ein Knöllchen zu erwarten hat
geglaubt hab ich ihm zwar nicht , aber Fakt ist , das es dieses "Gerücht" gibt und die Zubehöranlagen ( aus dem Ducati Katalog ) mit solchen Argumenten verkauft werden