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Zitat von borsten
Ihr beschreibt aber auch immer Horrorszenarien... Ist es nicht vielmehr so: Die Versicherungen nehmen dich mit maximal 5.000 EUR in Regress, den Rest bezahlt die Haftpflicht?
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Prinzipiell ja.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis
Die Versicherugnen können bei der Haftpflicht bei einer (jeder) Obliegenheitsverletzung (OPV) Regress vom Versicherungsnehmer fordern. D.H. bei zwei OPV könnten es 2 x 5000 €, also 10000 €, bei drei OPV 3 x 5000 € usw. werden. 5000 € sind aber auch kein Pappenstiehl.
Wobei die 5000 € jeweils die Obergrenze für eine OPV darstellt. Außerdem kann man das mit der Addierung nicht pauschalieren. Das ist einzelfallabhängig und kommt auch darauf an, ob die Obliegenheitspflicht verschiedenen Schutzzwecken oder nur einem Schutzzweck dienen, die OPV vor oder nach dem Schadensfall lagen usw. Das muss aber gegebenenfalls ein Gericht klären. Dazu gibts verschiedene Gerichtsurteile.
http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut...runkenheit.php
http://www.autokiste.de/psg/0708/6470.htm
Da jede Versicherung versucht sich im Falle eines Falles möglichst schadlos zu halten, darf man annehmen, dass die es im Regelfall auf einen Zivilprozess ankommen lassen.
Außerdem verliert man seinen Kaskoschutz und den nicht teilweise sondern ganz. Bei der Renten- /Unfallversicherung kanns auch Probleme geben. Was ist, wenn man nach dem Unfall selber körperlich beeinträchtigt ist? Dann braucht man mehr Geld. Nur die Versicherung weigert sich zu zahlen weil man ja ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Das kostet mehr als 5000 €.
Übrigens zählen zu den OPV auch Mängel, Umbauten, erloschene Betriebserlaubnis ... kurz Gefahrenerhöhungen. Diese sind bei der Versicherung meldepflichtig. Auch wer seine GS erlaubt entdrosselt, das beim TÜV abnehmen und bei der Zulassungsstelle eintragen lässt, muss dies seiner Versicherung mitteilen. Auch wenn sich am Versicherungsbeitrag wegen der selben Beitragsklasse nichts ändert! Es bleibt eine Gefahrenerhöhung und die ist meldepflichtig. Das ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Im Zweifel besser mal melden.
Das ist aber immer einzelfallabhängig und setzt natürlich voraus, dass die Versicherung von der OPV Kenntnis erlangt. Die fordern aber immer die Unfallakten an. Also wenn da drin steht "Erforderliche Fahrerlaubnis vorhanden? Nein" oder "Betriebserlaubnis erloschen, technische Veränderungen, Leistungssteigerung ..." Kann man schon mal anfangen zu sparen.
Man sollte sich vll auch mal die Obliegenheiten in seinem Vertrag ansehen. Ich weiß, das ist trocken und langweilig dazu noch schwer verständlich aber wichtig.