Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.04.2010, 12:29:44   #13
markus85
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von markus85
 
Registriert seit: 18.06.2008
Ort: Zuhause
Beiträge: 144
Baujahr: 1995
Kilometer: 33000
Standard

Gem. § 10 (4) FZV kann man ein Fahrzeug mit dem alten Kennzeichen (kz) oder einem neuen kz zur Hauptuntersuchung fahren, solange man einen Versicherungsnachweis hat (EVB-Nummer) und das Anmeldeverfahren bei Landkreis eingeleitet hat (telefonisch möglich). Dies habe ich bei 2 Landkreisen nachgefragt, die mir das bestätigt haben - mein eigener Landkreis stellt sich allerdings quer. (mit seinem alten Kz kann man allerdings immer fahren, solange versicherungsschutz besteht und dieses noch nicht neu zugeteilt wurde)

nur für Fahrten zur HU oder zur Anmeldung!
__________________
"in the middle of the road ist parkverboat"
markus85 ist offline   Mit Zitat antworten