Gem. § 10 (4) FZV kann man ein Fahrzeug mit dem alten Kennzeichen (kz) oder einem neuen kz zur Hauptuntersuchung fahren, solange man einen Versicherungsnachweis hat (EVB-Nummer) und das Anmeldeverfahren bei Landkreis eingeleitet hat (telefonisch möglich). Dies habe ich bei 2 Landkreisen nachgefragt, die mir das bestätigt haben - mein eigener Landkreis stellt sich allerdings quer. (mit seinem alten Kz kann man allerdings immer fahren, solange versicherungsschutz besteht und dieses noch nicht neu zugeteilt wurde)
nur für Fahrten zur HU oder zur Anmeldung!
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"in the middle of the road ist parkverboat"
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