Ok hab nachgeschaut und da steht ich zitiere
Eine Prüfung ist erforderlich,wenn dieKrafträder
"-Im einzelverfahren nach §21StVZO in den Verkehr genommen sind,
-
von der serienmäßigen Ausrüstung abweichen, z.B. nachträglich angebaute Stahlflex- Bremsleitungen in geänderter Länge/Aufteilung oder
-entsprechende Hinweise im Verwendungsbereich darauf hinweisen, dass eine
Anbauabnahme erforderlich wird."
der Verkäufer sagt das ist die Original Länge.
folglich sollte laut aussage in der AGB der Eintragung nix im weg stehen oder sehe ich das falsch hier zwei Photo.
http://forum.gs-500.de/picture.php?a...&pictureid=686
http://forum.gs-500.de/picture.php?a...&pictureid=687
kann es sein das ich die noch mit einer Führung versehen muß?