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Alt 10.04.2010, 20:24:59   #21
verbali
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Zitat:
Zitat von tomcat Beitrag anzeigen
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Generell würde ich mich auf 2 Jahre Gewährleistung berufen! Viel Erfolg!
Keine Chance, da die Dämmwolle als Verschleißteil gilt.
Die einzige Chance ist das man direkt nach dem kauf schon merkt das der zu laut ist, und noch nicht verschlissen sein kann, oder aber auf gaaaaaz viel Kulanz hoffen
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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