Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 13.04.2010, 18:30:53   #30
Hansafan1985
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Naja, probieren kannste es ja trotzdem. Schließlich liegt die Verjährungsfrist der Mängelansprüche bei 2 Jahren. Einfach mal den Händler anschreiben, was er dazu zu sagen hat.
  Mit Zitat antworten