Zitat:
Zitat von White
War nen Privatkauf und im Vertrag steht ein Vorbesitzer.
Naja da sein Verkäufer die Maschine nicht angemeldet hatte wusste er ja das die Maschine durch nen paar mehr Hänge geflossen ist.
Ist halt die Frage wie man das Vorbesitzer definiert. ANgemeldet hat sie ja niemand weiter gehabt.
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Wenn sie niemand weiter angemeldet hatte, dann war die Maschine ja von keiner weiteren Person in Gebrauch. Demnach waren diese auch keine Fahrzeughalter. Und in Zulassungsbescheinigung II steht auch 1 Vorhalter? Dann müsste das in Ordnung sein.
Besitzer - Eigentümer - Halter sind insofern nicht unbedingt gleichzusetzen.