Lass dir von deiner Versicherung noch eine Bestätigung geben, dass der Versicherungsschutz zu keiner Zeit unterbrochen war. Die Bescheinigung, welche deine Versicherung bisher ans StVA gesandt hat lautet vermutlich dahingehend, dass Versicherungsschutz besteht. Sie sagt aber vermutlich nichts dahingehend aus, ob er unterbrochen war.
Gruß Uwe
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93er GS im Telefonica Design
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Errare humanum est, in errore perseverare stultum.
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