Das hat nicht wirklich was mit "nicht auskennen" zu tun.
das Thema ist nur leider irre Komplex, und wenn man das im Detail erklären wollen würde, dann müsste man mehrere Seiten tippen.
Aber das haben schon andere getan. warum sollte man dann nicht auf die verweisen?
wenn es dich interessiert, dann such mal ein bisschen, lese dich ein. ist interessant, und du wirst merken das man das nicht in 2 Sätzen beschreiben kann.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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