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Alt 23.04.2010, 11:27:47   #6
Carausius
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Also, wenn Du das Motorrad nach dem TÜV gleich zulassen willst brauchstd Du kein Kurzkennzeichen.
Du brauchst die VertragsID von Deiner Versicherung, damit gehst Du zur Zulassung. Die weisen Dir ein Kennzeichen zu, wirst aber noch nicht angemeldet.
Das Kennzeichen machst Du ans KRAD und fährst, mit der Bestätigung deiner Versicherung , streight zum TÜV. Danach gleich wieder zur Zulassung.
Du darsft damit alle Wege fahren, die zur Zulassung des Krads nötig sind.

Aber deine Zulassungsstelle gibt Dir auch gerne telefonisch darüber auskunft.
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Wenn ich mit Fliegen jagen fertig bin, habe ich dann auch eine an der Klatsche ?
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