Gucke dir mal bitte an wie ein Kurzzeitkennzeichen aussieht, dann wie ein "normales" Kennzeichen aussieht, und dann überlege ob die Frage "ob man das umprägen kann" sinnvoll ist.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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