Vorsicht mit den Zitaten von Verkehrsvorschriften aus anderen Staaten und zurückliegender Zeit. Es gilt immer nur die aktuelle Version der Gesetzte und Verordnungen für das beteffende Land. Es macht daher keinen Sinn für die Bundesrepublik Deutschland Gesetze der Bundesrepublik Österreich zu zitieren.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt:
Es ist links zu überholen es sei denn Fahrzeuge haben sich erkennbar zum Linksabbiegen eingeordnet (Schienenfahrzeuge lassen wir mal außer Acht).
Im § 5 StVO stehen auch die einzigen Ausnahmen, andere Ausnahmen gibt es nicht.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php
Wer verkehrsbedingt wartet, wird überholt (Abgrenzung Überholen zum Vorbeifahren).
http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin...msg-18818!2002
"•Überholen
Überholen (§ 5 StVO) ... Verkehrsbedingt wartende Kraftfahrzeuge zählen hierbei zum fließenden Verkehr (z.B. Kfz wartet vor Fußgängerüberweg)...
Wer also auf einer mehrspurigen Straße bei einem Stau zwischen Fahrzeugschlange mitten durch fährt, überholt die links neben ihm befindlichen Spuren unerlaubt rechts.
Der Seitenabstand beim Überholen ist in der StVO nicht näher geregelt. Durch die Rechtsprechung wird aber ein Seitenabstand von min. einem Meter verlangt.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Seitenabstand.php
Wenn links neben dem Fahrzeug, auf dem äußerst linken Fahrstreifen, noch mindestens so viel Platz ist, dass man einen Meter Seitenabstand einhalten kann, dürfte man da überholen.
Trotzdem ist das gefährlich. Die meisten Verkehrsteilnehmer rechnen nicht damit, dass da jemand überholen könnte und fahren im Stau schon mal Schlangenlinien um zu sehen, was vorne los ist.
Ich mache das grundsätzlich nie. Lieber fahre ich auf den nächsten Rastplatz zum Abkühlen.
Falsches Überholen gehört zu den sieben Todsünden im Verkehr und führt immer wieder zu sehr schweren Verkehrsunfällen.
http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de...ent_06_01.html
Ob das nun ein A oder B Verstoß ist, kann jeder auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes nachlesen.
http://www.kba.de/cln_016/nn_190298/...022009_pdf.pdf
Einfach nach Tatbestandsnummer 105600 suchen: 100 € Bußgeld (+ Gebühren) und 3 Punkte, A-Verstoß.