Was ein Rechtsanwalt verlangen darf, richtet sich nach der Gebührenordnung (Brago) und nach dem Streitwert. Geringer Streitwert kostet auch weniger.
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Inhalt.html
Wenn ich an deiner Stelle wäre, abgesehen davon, dass ich eine Rechtsschutzversicherung hätte/habe, würde ich zunächst einmal bei dem Anderen meine Kosten geltend machen. Vll. ist der ja privat-haftpflichtversichert. Was eigentlich jeder sein sollte.
Wenn ja, reicht der die Forderungen an seine Versicherung weiter und gut ist. Dann musst du dich mit der gegnerischen Versicherung auseinander setzen. Dann würde ich mir einen Anwalt nehmen. Denn, bei der Versicherung sitzen mehrere Anwälte, die alle versuchen, Geld für die Versicherung zu sparen.
Ob ein Wertgutachten gemacht werden soll oder nicht, würde ich mit der Versicherung abklären. In jedem Fall kannst du aber den Gutachter wählen.
(TÜV, DEKRA, GFÜ oder freier, ganz egal).
Wenn nein, dann ist er persönlich für den Schaden haftbar. Entweder er bezahlt oder man muss das in einem Zivilprozess durchsetzen. Spätestens, wenn er sagt, er bezahlt nicht oder meldet es nicht seiner Versicherung, würde ich einen Anwalt einschalten.
Ein
Zivilprozess kann sich über mehrere Jahre, manchmal auch über Jahrzehnte, hinziehen. Meistens dauert es zwischen einem und zwei Jahren.
Wenn man das außergerichtlich klären kann, gehts wesentlich schneller.
Der Zivilprozess ist auch unabhängig vom Straf- (Ordnungswidrigkeiten-)verfahren. Selbst wenn der für seine Tat nicht bestraft würde, weil schuldunfähig betrunken, Einstellung wegen geringer Schuld oder weil das Gericht wegen seiner Verletzung von Strafe absieht usw. ist er schadenersatzpflichtig.