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Alt 14.05.2010, 16:45:08   #42
berndy
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Das hat eigentlich nicht vorrangig damit zu tun, dass das den Kollegen auch auf den Geist geht im Stau zu stehen (mir persönlich ist das Jacke wie Hose, die Zeit wird ja bezahlt und ob mich einer oder Hunderte überholen ist mir auch egal), sondern weil es

1. nicht erlaubt und
2. gefährlich ist

hab ich oben ja schon erläutert warum das gefährlich ist.

Der Navi-Fahrer hatte halt Glück. Es ist vermutlich erst aufgefallen, als der 1. Motorradfahrer am Streifenwagen vorbeigefahren war. Auch Polizisten schauen nicht immer in den Rückspiegel.

Zum erlaubten Linksüberholen einer wartenden Fahrzeugschlange bei einem Fahrstreifen je Richtung:

Überholen darf nur, wer den Gegenverklehr nicht behindert, genug Seitenabstand halten kann, übersehen kann, dass er am vorderen Ende der Schlange auch gefahrlos wieder einscheren kann und keine durchgezogene Linie oder Sperrfläche überfahren muss, wenn nicht ein Überholverbot besteht. Probleme kann es geben, wenn die Fahrzeugschlange anfährt und man dann plötzlich nicht mehr einscheren kann, wenn Gegenverkehr kommt. Also ist es auch gefährlich eine längere Schlange so zu überholen. Wenn ein Linksabbiegestreifen vorhanden ist, würde ich da nicht überholen. Könnte ja plötzlich einer nach links ziehen. Außerdem macht man sich bei den in der Schlange Wartenden einige Feinde. Obwohl das, nüchtern betrachtet, die gar nicht beeinträchtigt.

An einigen Stellen verbietet es einfach die Vernunft zu überholen, obwohl es nicht ausdrücklich verboten ist.

Z.B. an Einmündungen; Traktoren kurz vor Feldwegseinmündungen - da erhöhte Obacht; Baufahrzeuge vor Baustellen; Lkw vor engen Kurven - die müssen teilweise ausscheren um die Kurve zu durchfahren u.v.m.

An diesen Stellen sollte man auch damit rechnen, dass die Blinklampen nicht funktionieren, kann ja mal vorkommen oder dass vergessen wird zu blinken, kommt immer häufiger vor. Es nützt nichts, wenn man im Recht ist und verletzt wurde, das nimmt einem niemand.

"Hier ruht in Frieden der Motorradfahrer X, er war im Recht."
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