Das hat nichts damit zu tun, ob das Original-Suzuki-Teile sind oder nicht, sondern damit, wie das Modell bei der Erteilung der Betriebsanleitung abgenommen wurde.
Wurde es mit Stummellenkern abgenommen, müsste man, streng genommen, einen normalen Lenker eintragen lassen. Es sei denn der Umbausatz hat eine ABE.
Es gibt Umbausätze (Superbikelenker) mit TÜV-Gutachten für die GS. Ich glaube, den Umbau muss man eintragen lassen, weil der sachgemäße Anbau abgenommen werden muss, Länge des Bremschlauchs und des Kupplungszuges Freigängigkeit von Lenkeranschlag zu Lenkeranschlag usw.
Da ich aber noch keinen Lenker umgebaut habe, kann ich das nicht mit Sicherheit sagen.
Im Forum haben das einige schon gemacht, mit der Suche müsste man einige Treffer landen.
Von Spiegler, ABM, LSL müsste es Lenker mit passenden Klemmböcken geben.
http://www.spiegler.de/index.php?cat...c09cbdcb440df4
http://www.ab-m.de/de/produkte/super...nkerendstuecke
http://www.louis.de/_30daaa97dc79f72...1184&anzeige=0
Wahrscheinlich gibts noch andere Hersteller, etwas Arbeit wollte ich dir aber noch lassen.