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Alt 04.07.2010, 19:16:51   #7
köbes
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meines wissens ist es ja so: grundsätzlich gibt es für bestimmte baujahre bestimmte arten die gs zu drosseln.
bei mir (bj 92) waren es z.b. gasschieberanschläge und andere hauptdüsen.
die jeweilige art der drosselung muss auch umgesetzt werden, ansonsten wird der graukittel das nicht ohne weiteres eintragen. du brauchst ja auch ein gutachten, in dem ist neben dem fahrzeug und den dazugehörigen angaben auch angegeben, wie zu drosseln ist und welche leistung hinterher erreicht wird.

wie alphatechnik das jetzt macht weiß ich nicht. theoretisch müssten die doch die maschine den ganzen prüfverfahren unterziehen, wenn die nicht die standart drosselung verwenden und das gutachten auf ein spezifisches fahrzeug ausgestellt wird? kannst du mir das erklären cha0s? interessiert mich, komm auch gern mal auf ein bier vorbei. bei 0km luftlinie würde sich das ja mal anbieten.
weiß jetzt auch nicht, wie das bei euch in A aussieht?!

naja und zu dem
Zitat:
Zitat von Kev018 Beitrag anzeigen
angeblich muss man nichtmal die Vergaser neu einstellen...
das kann ich mir nicht vorstellen. bei einer veränderung der strömungsbedingungen im vergaser/ansaugtrakt, wie sie auch bei einer drosselung stattfinden (was das wort ja schon ausdrückt) sind einstellungsarbeiten unumgänglich. ich habe meine maschine entdrosselt, dabei wurden wie bereits erwähnt die hauptdüsen gewechselt und ich hab die leerlaufeinstellung angepasst. ich würde eigendlich auch noch die vergaser synchronisieren, da sie aber gut läuft schiebe ich das noch auf.
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