nee, ich meinte das so : Wenn man die Schelle von dem Laser nehmen würde, und auf einen XYZ montieren würde. Um damit den Anschein zu erwecken der XYZ wäre legal.
Aber das das anscheinend so ist das bei dem Carbonlook K1 die Nummer auf der Schelle ist, und das aus der Auktion auch ein K1 zu sein scheint ist das alles in bester Ordnung.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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