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Alt 12.08.2010, 20:58:59   #20
Atze
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Frage an Berndy: Ich hab das Problem das meine GS zwar angemeldet ist, ich ein gültiges Kennzeichen habe, und beim Straßenverkehrsamt kein Kurzzeitkennzeichen bekomme um meinen TÜV zu machen. Die sagen Doppelversicherung ist nicht gestattet in Deutschland.

Die meinen da sie angemeldet ist, einfach beim TÜV Termin machen, und TÜV neu machen lassen.

Zur Info, meine GS wurde komplett überholt, aber nie abgemeldet, nu ist die kleine noch nicht ganz fertig, aber schon 13 Monate drüber. HAt leider was länger gedauert.

Nu bin ich mir nicht sicher ob ich meinen Schwager damit losschicken soll....

Und was würde passieren wenn wir die GS auf nen Anhänger stellen und dann auf dem Weg zum TÜV angehalten werden, ist das nu auch strafbar?
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