Dass die Gewährleistung Mängel wegen fehlender Wartung des Käufers nicht umfasst, sollte logisch sein, gemeint sind nur Mängel, die bei Gefahrübergang vorlagen. Daran erkennt man schon, dass die Aussage des Händlers Blödsinn ist, du wurdest verarscht, nur wegen der Gewährleistung braucht kein Mensch die Inspektionen beim fuschenden, überteuerten Händler machen zu lassen.
Mal angenommen, es taucht bei 15.000km 5 Monate nach Kauf des gebrauchten Fahrzeugs ein Motorgeräusch auf, dessen Behebung der Händler sich weigert, dann muss er schon nachweisen, dass der Mangel etwa wegen des verdreckten Luftfilters entstand, und nicht schon von Anfang an vorlag. Wechseltest du den einfach selbst, kann er gar nichts und muss selbstverständlich nacherfüllen, oder er muss irgendwie anders nachweisen, dass der Mangel im nachhinein entstand. Er ist das erste halbe Jahr beweispflichtig, dass das Fahrzeug bei Übergabe mangelfrei war.
Andersrum ist es dem Käufer nach 6 Monaten idR unmöglich nachzuweisen, dass der Mangel von vornherein vorlag, ab diesem Punkt ist das Gewährleistungsrecht fast nichts wert.
Wie lange ist der Kauf her? Besser: wann wurde das Mopped übergeben?
Geändert von Hansafan1985 (02.09.2010 um 20:06:45 Uhr)
|