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Alt 14.09.2010, 22:50:27   #9
verbali
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Sach doch einfach das du einem Tier ausgewichen bist.

Dann musst du zwar immer noch den Schaden zahlen, bist aber aus der Sache mit dem Fahrfehler raus.
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB
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