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Alt 16.09.2010, 18:52:47   #28
berndy
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Oh, das mit dem Bein tut mir leid und macht mich betroffen.

Möglich, dass wegen der schweren Verletzung von der Bußgeldstelle gar nichts mehr kommt.

§ 47 OWiG Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.
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