Da zwischen den Kupplungsscheiben Öl fließt und sich das ganze dreht, wird etwas Kraft indirekt übetragen. Ist also normal, dass sich das Rad leicht mitdreht.
Du kannst zur Kontrolle auch die Hinterradbremse betätigen und lauschen, ob sich das Motorgeräusch ändert. Ändert es sich wenn du bremst, besteht noch ein Kraftschluss und du musst nochmal einstellen.
Der Zeitraum für eine Vollabnahme wurde von 18 Monaten auf 7 Jahre nach Abmeldung verlängert.
Brauchst du also nicht.
Du hast bei der Zeit des abgelaufenen TÜVs auch Glück, da nur bis max 24 Monate rückdatiert wird. Bekommst bei der HU also die Plakette für volle 2 Jahre ab HU-Termin.
Du musst zur Versicherung gehen und die Maschine versichern.
Dann gehst du zum Straßenverkehrsamt und holst dir dein Kennzeichen (noch ohne Plakette, weil du keine HU-Bescheinigung hast).
Das Kennzeichen montierst du, machst nen Termin bei dem Graukittel deiner Wahl (HU dürfen sehr sehr viele (überall, wo das auch für Autos gemacht wird, musst also nicht zwingend zu TÜV oder DEKRA (KÜS, FSP, GTÜ, ... da gibt es etliche Derivate)) und fährst so dort hin.
Nach bestandener HU trägst du dein Kennzeichen und den HU-Wisch zum Straßenverkehrsamt und kannst die Maschine anmelden/zulassen (Personalausweis und Kontodaten nicht vergessen).
Bei der GS lohnt sich ein Saisonkennzeichen kaum. Also lass dir lieber eine Ganzjahreszulassung geben und freue dich über das kleinere Kennzeichen.
Wer weiß, wie der Klimawandel das Wetter hierzulande verdreht...
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