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Alt 16.11.2010, 15:56:04   #9
nossak
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Zitat von verbali Beitrag anzeigen
Und Änderungen am Krümmer sind zulässig, Änderungen am Schalldämpfer nicht.
Das stimmt, selbst wenn der Topf danach noch leiser ist als ein Fahrrad. Du darfst definitiv nicht an die Töpfe ran sonst ist die BE futsch und wenn du Pech hast folgt noch mehr von der Polizei und dem Herrsteller (Anzeige!).
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