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Alt 04.05.2004, 21:43:23   #2
Gast
 
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Servus,

ja genauso hab ich mir das auch vorgestellt.

Nur musst Du bei benutzung des LED Rücklichtes beachten, dass Du noch ne Tüv geprüfte Kennzeichenbeleuchtung brauchst.

Ausserdem muss dieses LEDlicht absolut waagerecht zur Fahrbahn sein, sonst nimmt Dir der Tüv das nicht ab, da die LEDs nicht so einen grossen Streuwinkel haben.