Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Bei den neuesten Modellen steht, dass die Reifenfreigabe gemäß Betriebserlaubnis zu beachten ist.
Du hast also keine direkte Herstellerbindung, darfst aber vorn und hinten gleichzeitig nur den selben Hersteller fahren.
|
Nee, die Betriebserlaubnis sieht vor, dass lediglich die korrekten Dimensionen gefahren werden dürfen. Jedenfalls, wie du es sagst, bei den BK Modellen.
http://motorrad.suzuki.de/uploads/tx...VBK__2f_BK.pdf
Edit: Bei der GM51B ist es genauso:
http://motorrad.suzuki.de/uploads/tx...__7c_GM51B.pdf