Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Hab ich aber schon im Fahrzeugschein stehen sehen...
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was auch dafür spricht , dass es durch die StVZO nicht generell geregelt ist (wenn solch ein Zusatz explizit in einen Fahrzeugschein eingetragen werden muß )
Ich hab mich über das Reifenthema ausgiebig mit dem TüV Prüfer unterhalten , der mir den 150/60er hinten eingetragen hat
unterschiedliche Reifen vorne und hinten sind laut StVZO nicht grundsätzlich verboten
eine Bestimmung wonach vorne und hinten lediglich der gleiche Hersteller vorgeschrieben ist würde aber überhaupt keinen Sinn machen
denn die meisten Hersteller bieten sowohl Geländeprofile wie auch Straßenreifen an , was dann im Mix ja zulässig , aber totaler Blödsinn wäre ( das ist kein Beispiel von mir , sondern eines vom Prüfer )
wenn schon , dann eine explizite Beschränkung auf ein bestimmtes Reifenmodell - so etwas gibt es natürlich , aber
nicht für die GM51B
auch nicht wenn in den Fahrzeugpapieren "Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis beachten " steht , denn dies ist nur ein allgemeiner Zusatz der seit geraumer Zeit in jede neue Zulassungsbescheinigung eingetragen wird , egal was zuvor im Schein stand
maßgeblich bleibt weiterhin die vom Kraftfahrtbundesamt erteilte Betriebserlaubnis die für die GM51bB Modellreihe (F114), welche keine diesbezüglichen Einschränkungen enthält ( genau das sagt ja der Zusatz auch aus )
dabei sind die spezifischen Anforderungen an die Reifen Mindestvoraussetzungen lediglich die Reifengröße ist genau einzuhalten
sprich Tragfähigkeitsindex und Geschwindigkeitsindex dürfen auch übertroffen werden
So ist z.B. vorne ein mit ZR gekennzeichneter Reifen auf der Gs ohne besondere Eintragung nutzbar , sofern er der vorgeschriebenen Dimension entspricht , und auch wenn hinten nur ein H Reifen montiert ist
glaubt ihr nicht ? - ist aber so !