Ja, ich weiß.
Aber im Rahmen der internationalen Harmonisierung der technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge wurden die Die EG-Richtlinien der Betriebserlaubnis für Krafträder ist mit Datum vom 18.08.1997 in nationales Recht überführt.
Ab da gelten dann die EG-Richtlinien.
Klar müssten Maschinen vor 08.97 die StVZO erfüllen, aber die Praxis zeigt, dass die allermeisten Graukittel und Rennleiter diese Regelungen scheinbar schon vergessen haben bzw. von sich aus nach EG-Richtlinien kontrollieren.
Das kommt allen zu Gute, da die ultralangen Blinker wirklich doof aussehen. Egal ob groß oder klein.
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