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Alt 28.01.2011, 09:42:20   #2
berndy
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Wenn alles so einfach wäre...

Durch die Entnahme der Drossel ist die Betriebserlaubnis erloschen, die bestehende BE bezieht sich nur auf das Motorrad mit Leistungsbeschränkung.

Also muss man die BE wieder herstellen.

Man muss zu einem technischen Sachverständigen für Kfz-Technik, der die Berechtigung hat das in den Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung II einzutragen. Die findet man meistens beim TÜV, DEKRA.

Also vor der Zulassung/Umschreibung mit dem Brief, Zulassungsbescheinigung II zum TÜV, die Leistungssteigerung eintragen lassen. Kann sein, dass die rumzicken, weil du keine Unterlagen, Händlerbestätigung oder Rechnung hast.

Danach mit dem Brief/Zulassungsbescheinigung II und der Zulassungsbescheinigung I/Fahrzeugschein, einer Versicherungsbestätigung und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung zur Zulassungsstelle und umschreiben lassen. Dabei kann man auch gleich die technischen Veränderungen eintragen lassen.

Der Sachverständige beim TÜV berichtigt die Daten im Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung II. Die Zulassungsstelle meldet dann die Veränderungen an das KBA und stellt eine neue Zulassungsbestätigung I aus.

Das alles kostet natürlich Geld.
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