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Alt 13.02.2011, 18:44:24   #9
Goose
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Zitat:
Zitat von Ghostrider Beitrag anzeigen


Ich denke schon, dass ein Gutachten von Nöten ist.
Aber wer das Gutachten ausstellt Suzuki-Vertragswerkstatt oder eine andere Firma ist egal.

Aber wenn du meinst... ein Versuch ist es wert.
Ein Gutachten wird vom Hersteller der Drossel ausgegeben, nicht von einer Werkstatt oder einer Firma.

Was du meinst ist eine Einbaubescheinigung. Das ist was ganz anderes.

Da hier die Drossel ausgebaut wird, sprich auf die offene Leistung gebracht wird, kannst du die Bescheinigung knicken. Wer fährt zum TÜV und lässt ne Drossel austragen, wenn er noch eine drin hat.

Umgekehrt macht so ne Bescheinigung Sinn.

Da das Suzuki Drosselgutachten ein anderes ist als das der Drossel benötigst du es eigentlich nicht, aber wie SWM schon sagte, da stehen halt die Werte der offenen GS drin, da macht es dann doch Sinn es dabei zu haben.
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