SE, wegen Weiterfresserschaden gg. Tankstellenbesitzer. Wird aber nur dann Interessant, wenn es keine andere Möglichkeit zu tnaken gäbe. Und selbst dann bezweifle ich, das sich irgend ein Amtsrichter dafür begeistern kann.
Wäre mein spontaner Einfall.
Mhm, grad was ganz blödes eingefallen. Grundrechtsklage wegen Einschränkung der persönlichen Freiheit. Interresanter Ansatz für Oldtimer Fahrer.

Aber auch hier wieder, erst wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt. Wobei das ginge wohl schon jetzt.