http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...113:grin:E:PDF
Nachlesen:
Steht nur 5% Ethanol drin.
(3)
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Anbieter sicherzustellen, dass bis 2013 Ottokraftstoff mit einem maximalen Sauerstoffgehalt von 2,7 % und einem maximalen Ethanolgehalt von 5 % in Verkehr gebracht wird, und können die Anbieter verpflichten, dass solcher Ottokraftstoff für einen längeren Zeitraum in Verkehr gebracht wird, falls sie dies für notwendig erachten. Sie stellen sicher, dass die Verbraucher über den Biokraftstoffanteil des Ottokraftstoffs, und insbesondere über den geeigneten Einsatz der verschiedenen Ottokraftstoffmischungen, angemessen unterrichtet werden
Wikipedia ist keine uneingeschränkt glaubwürdige Quelle weil jeder alles schreiben kann und es keiner überprüft.
Ich habe keine Richtlinie mit der Bezeichnung 2009/30/EG gefunden, in der von E 10 oder 10 % Ethanol die Rede gewesen wäre.
Trotzdem wird dies immer wieder zitiert.
Ich habe diese Richtlinie zwei mal durchforstet. Meiner Meinung nach ergibt sich daraus keine Verpflichtung zur Einführung von E10-Kraftstoff.
Die Richtlinie lässt sich nicht verlinken.
Einfach nach 2009/30/EG googeln.
Edit: E10 ist einmal, aber nur als Verkaufsbezeichnung, erwähnt.
(30)
Einige ältere Fahrzeuge sind für die Verwendung von Kraftstoff mit einem hohen Anteil an Biokraftstoff nicht freigegeben. Diese Fahrzeuge bewegen sich möglicherweise grenzüberschreitend in mehreren Mitgliedstaaten. Daher muss in einer Übergangszeit die stetige Versorgung mit für diese älteren Fahrzeuge geeigneten Kraftstoffen gesichert werden. Die Mitgliedstaaten sollten diese in Abstimmung mit den Beteiligten in angemessener Weise im gesamten Gebiet sicherstellen und dabei die Nachfrage nach dieser Art von Kraftstoff berücksichtigen. Die Kennzeichnung von Kraftstoff etwa als E5- oder E10-Kraftstoff sollte mit der entsprechenden, durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) festgesetzten Norm im Einklang stehen.