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Umsetzung der Richtlinie E10
Die Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Ottokraftstoff mit bis zu zehn Volumenprozent Kraftstoffethanol (Bioethanol) unter dem Branchenkürzel E10 (von Ethanol 10 %) auf den Markt zu bringen. Hierdurch soll die Abhängigkeit von den Ölförderstaaten verringert werden. Für Fahrzeuge, die diese Sorte E10 nicht vertragen, muss laut EU-Richtlinie mindestens bis 2013 das bisherige Benzin als sogenannte Bestandsschutzsorte weiterhin angeboten werden. Danach wird ggf. nur noch die Benzinsorte Super Plus für die Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die den Kraftstoff mit 10 % Ethanol nicht vertragen. Dieselfahrzeuge sind von der Änderung nicht betroffen.[7] Etwa 90 % aller benzinbetriebenen PKW in Deutschland vertragen E10. Neufahrzeuge sind in der Regel E10-tauglich. Die Verträglichkeit eines Fahrzeuges zu E10 kann beim jeweiligen Fahrzeughersteller erfragt werden.
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GS 500 E KM-Stand Gekauft:39.393 Aktuelle: 57.000
GPX 600 R KM-Stand Gekauft:50.884 Aktuelle: 54.000
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